Falsch berechnet – Frieder Claus über Hartz IV und „Leyen I“

Artikel im Schwäbischen Tagblatt, 03.03.2011
Diakonie-Armutsexperte Frieder Claus geht davon aus, dass bei der Neuberechnung der Regelsätze getrickst wurde.
Reutlingen. Beim Vermittlungs-Ausschuss zur Hartz IV-Debatte habe sich „wieder die Arroganz der Macht gezeigt“, befand Linken-Landtagskandidatin Petra Braun-Seitz am Dienstag im Haus der Jugend. Frieder_Claus_1Während sich die Verhandlungen über eine Erhöhung des Regelsatzes um gerade einmal acht Euro in zwei Jahren über Wochen hingezogen hätten, „haben die gleichen Parteien nur eine knappe Woche gebraucht, um einen 500 Milliarden-Euro-Schutzschirm für marode Banken aufzuspannen.“ Es sei so klar geworden, dass der Bundesregierung die Fragen der sozialen Gerechtigkeit „egal“ sind.
Um Fragen der sozialen Gerechtigkeit ging es dem Armutsexperten der württembergischen Diakonie Frieder Claus. Armut sei immer falsch verteilter Reichtum und der siamesische Zwilling der Armut die Rechtlosigkeit. Letztere zeigt sich nach seiner Auffassung auch in der Neuregelung der Hartz IV-Sätze. „Leyen I“ würde er sie lieber nennen, diese „Mogelpackung“. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen verkaufe das Regelwerk, als gebe es für die Betroffenen mehr Geld — „aber das mehr ist weniger.“ Detailliert listete der Diakon auf, was die Bezieher nominell mehr, faktisch aber weniger bekommen. Schon bei der Ermittlung des Regelsatzes sei geschlampt worden: statt der unteren 20 Prozent der Haushalte habe die Ministerin einfach die untersten 15 Prozent, verdeckte Armut inklusive, als Vergleichsgruppe genutzt — und damit von vornherein die Bezieher schlechter gestellt. „Verfassungswidrig“, findet Claus.
Beim Herausstreichen von Einzelpositionen aus dem Budget habe von der Leyen „alles mit der Lupe angeguckt“ und Dinge heraus-gestrichen, die zur gesetzlich verbrieften Teilhabe gehören: „Also die hat beschissen.“ Insgesamt habe die Arbeitsministerin durch ihre Rechenspiele eben jene 63 Euro eingespart, die, schlüge man sie auf den Regelsatz, „in den Bereich dessen kommen, was die Wohlfahrtsverbände gefordert haben.“
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Und was bei den Berechnungen für den Kindersatz, an dem die Debatte sich ursprünglich entzündet hatte, an Fehlern drin sei, ginge „auf keine Kuhhaut“. „Ergebnisorientierte Berechnung sagen wir
vornehm.“ Ob das Bundesverfassungsgericht denn vom Gesetzgeber hintergangen worden sei, wollte ein Zuhörer in der folgenden Diskussion wissen. Neu anknüpfen könnten die Karlsruher nun jedenfalls nicht, so Claus. Intervenieren könnten allerdings die Sozialgerichte via Verfassungsvorlage direkt ans Bundesverfassungsgericht. Aber „da braucht man Richter, die den Mut haben.“ km

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