Die Linke setzt Zeichen für Menschenrechte und soziale Gerechtigkeit am Antikriegstag

Reutlingen, 1. September – Parallel zur Aktion des Bündnisses für Menschenrechte wird Die Linke
am Montag, dem 1. September, ab 15:00 bis 18:30 Uhr mit einem Infostand auf dem Marktplatz
präsent sein. Anlass sind zwei bedeutende Gedenktage: der Antikriegstag sowie der sogenannte „Freedom Day“.

Vor genau 90 Jahren verabschiedete das NS-Regime ein Gesetz, das bis heute Menschen ins Gefängnis bringt, die ohne gültiges Ticket Bus und Bahn nutzen und die Strafe nicht bezahlen können. Die Linke nimmt dieses historische Datum zum Anlass, um auf die sozialen Folgen dieses Gesetzes aufmerksam zu machen und fordert in einem aktuellen Gemeinderatsantrag die Entkriminalisierung des sogenannten „Schwarzfahrens“. „Es ist nicht hinnehmbar, dass Menschen wegen Armut ins Gefängnis müssen“, erklärt Die Linke. „Mobilität ist ein Grundrecht – kein Luxus.“

Ein Gesetz aus der Nazizeit

Kein Ticket? Knast!

Fahren ohne Ticket ist in Deutschland eine Straftat. Tausende Menschen landen jedes Jahr im Gefängnis, weil sie sich kein Ticket für den öffentlichen Nahverkehr leisten konnten. Bis zu ein Jahr sitzen die Leute in Haft. Die Betroffenen sind überwiegend arbeitslos (87%), ohne festen Wohnsitz (15%) und suizidgefährdet (15%).

Der Straftatbestand wurde 1935 von den Nazis eingeführt. Bis heute werden dadurch Menschen fürs Fahren ohne Ticket häufig härter bestraft als z.B. Menschen, die angetrunken Auto fahren. Niemand darf wegen fehlender Tickets in Haft landen! Deswegen fordern wir, dass der veraltete Paragraf aus dem Jahr 1935 §265a StGB gestrichen wird. Fahren ohne Ticket muss entkriminalisiert und langfristig eine kostenlose Nutzung des ÖPNV ermöglicht werden! Außerdem müssen Verkehrsunternehmen aufhören, Menschen zu verfolgen, die ohne Fahrschein fahren.

Städte, die das Schwarzfahren entkriminalisiert haben oder zumindest keine Strafanzeigen mehr stellen: Potsdam, Mainz, Wiesbaden, Erfurt, Rostock, Jena, Halle (Saale), Trier, Kassel, Freiburg im Breisgau, Flensburg und Oldenburg.
Diese Städte setzen zunehmend auf zivilrechtliche oder ordnungsrechtliche Maßnahmen, statt Menschen wegen Schwarzfahrens ins Gefängnis zu bringen – insbesondere bei Wiederholungstätern, die oft aus sozialen Gründen kein Ticket kaufen können.

Was kostet das dem Staat?

Rund 200 Millionen Euro jährlich sind die geschätzten Gesamtkosten für Ersatzfreiheitsstrafen in Deutschland. Pro Hafttag sind das durchschnittlich 157 Euro. Diese Summe umfasst Personal, Unterbringung, Verwaltung und Sicherheitsmaßnahmen in den Justizvollzugsanstalten.

Unser Antrag im Gemeinderat

Wir haben im April 2025 folgenden Antrag gestellt:
Der Gemeinderat der Stadt Reutlingen fordert den Aufsichtsrat der RSV auf, sich dafür einzusetzen, auf Strafanzeigen wegen Fahrens ohne gültigen Fahrschein nach §265a StGB zu verzichten.

Die Verwaltung hat diesen abgelehnt. Wir haben beantragt, diesen zur Abstimmung erneut einzubringen.

 

 

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