GEA-Kommentar heute: „Ein Keil teilt Deutschland“

Der Kommentator Roland Bengel bezieht sich auf das Jahresgutachten 2014 des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, in dem festgestellt wird, dass die Armutsquote mit 15,2 % einen Höchststand erreicht hat. „Die Ursachen dafür sind seit Langem bekannt“ schreibt er weiter, jedoch ohne sie zu benennen.
Die Ursachen liegen unter anderem in einer Steuerpolitik zu Gunsten der Reichen, angefangen mit der Abschaffung der Vermögenssteuer 1997, über mehrere Steuersenkungsgesetze unter rot-grün und den folgenden Regierungen. Auch die öffentlichen und vor allem kommunalen Haushalte gehören zu den Verlierern. In ihrer Haushaltsrede 2010 stellte die OB Bosch fest, dass der Einbruch der Gewerbesteuereinnahmen nicht allein der Finanzkrise geschuldet sei, sondern zu 40% einer Steuerrechtsänderung zu Gunsten der Unternehmer.

Kaum ein Land erzielt bei den vermögensbezogenen Steuern (Grund-, Vermögen-, Erbschaft- und Schenkungs- sowie Vermögensverkehrssteuern) so geringe Einnahmen wie Deutschland. Der Anteil dieser Steuern am Bruttoinlandsprodukt betrug im Jahr 2010 nur 0,8 Prozent. Das ist nicht einmal die Hälfte des damaligen Durchschnitts der OECD-Länder (1,8 Prozent) und nur rund ein Drittel des Durchschnitts der EU-27-Länder (2,5 Prozent).

Die Krisenkosten belasten die öffentlichen Haushalte immens. Deshalb sind gezielte Steuererhöhungen für Reiche und Vermögende zwingend geboten. Die Vermögensteuer ist dafür ideal geeignet, weil sie gleichzeitig die soziale Gerechtigkeit stärkt. Denn vor allem die Vermögenden waren und sind die Nutznießer der gigantischen Bankenrettungspakete. Deshalb sollten sie auch dafür zahlen.

Für CDU/CSU und FDP ist eine Besteuerung des Vermögens der Reichen und Superreichen tabu. SPD und Grüne wollen deren Vermögen lediglich mit Samthandschuhen antasten. Die Fraktion DIE LINKE dagegen fordert die Wiedereinführung der Vermögensteuer, und zwar in der Form der Millionärsteuer. Sie soll gezielt Vermögensmillionäre treffen. Dies wird durch einen Freibetrag von einer Million Euro erreicht. Steuerpflichtig ist dabei ausschließlich das Privatvermögen. Wer weniger als eine Million Euro Vermögen hat, zahlt keine Steuer. Damit ist zugleich gewährleistet, dass beispielsweise das selbstgenutzte Eigenheim von der Steuer befreit bleibt. Der Teil des Privatvermögens von Millionären, der oberhalb von einer Million Euro liegt, soll mit fünf Prozent besteuert werden.

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