Haushaltsrede der Linken im Kreistag Reutlingen (Manfred König)

Folgende Rede wurde von Manfred König im Kreistag Reutlingen zum Doppelhaushalt 2026/2027 für die Partei Die Linke gehalten

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Kreistags,
meine Damen und Herren,

der vorliegende Haushalt steht unter erheblichem Druck. Die angespannte Finanzlage unseres Landkreises ist nicht vom Himmel gefallen. Sie ist in wesentlichen Teilen das Ergebnis von Leistungsbeschlüssen auf Bundes- und Landesebene, die zusätzliche oder ausgeweitete Aufgaben begründen, jedoch nicht in vollem Umfang gegenfinanziert werden. Die Differenz zwischen politischem Anspruch und finanzieller Ausstattung verbleibt bei der kommunalen Ebene – bei uns, beim Landkreis und bei unseren Städten und Gemeinden.

Ein zentraler Faktor der aktuellen Haushaltslage sind somit Entscheidungen, die außerhalb unseres unmittelbaren Verantwortungsbereichs getroffen wurden, deren finanzielle Folgen wir jedoch zu tragen haben. Die bereitgestellten Mittel decken die tatsächlichen Aufwendungen nicht vollständig. Es entsteht eine strukturelle Finanzierungslücke. Diese Lücke zwingt uns zu Priorisierungen, zu Einsparungen und zu Belastungen, die wir aus eigener Kraft kaum kompensieren können.

Das verfassungsrechtlich verankerte Konnexitätsprinzip – „Wer bestellt, der bezahlt“ – wird in der Praxis nicht konsequent eingehalten. Unser Landrat, Dr. Fiedler, hat dies in seiner Haushaltsrede deutlich formuliert. Ich darf ihn zitieren:

„Wir übernehmen deutlich mehr als 25 Prozent der öffentlichen Aufgaben. Wir erhalten aber nur rund 15 Prozent des Steueraufkommens zugewiesen. Wir kämpfen seit Jahren mit dieser mehr als deutlichen Unterfinanzierung. Das kann nicht weiter funktionieren. Die Situation ist dramatisch. Wir brauchen dringend deutlich höhere Anteile an der Umsatz- und Einkommenssteuer.“

Diese Worte beschreiben die Realität sehr treffend. Die kommunale Ebene trägt einen erheblichen Teil der staatlichen Aufgaben, verfügt aber nicht über eine angemessene finanzielle Ausstattung. Das ist kein kurzfristiges Problem, sondern eine strukturelle Schieflage.

Bund und Land verweisen regelmäßig darauf, dass die finanziellen Mittel begrenzt seien und keine Spielräume bestünden, um die Kommunen stärker zu entlasten. Diese Argumentation greift jedoch zu kurz. Denn während die öffentliche Hand über fehlende Mittel klagt, wächst gleichzeitig der private Reichtum – insbesondere an der Spitze der Einkommens- und Vermögensverteilung. Allein im Jahr 2025 ist das Vermögen der deutschen Milliardäre um rund 30 Milliarden Euro gestiegen. Selbst Umfragen zeigen, dass eine Mehrheit – auch unter Wählerinnen und Wählern konservativer Parteien – eine stärkere Besteuerung sehr großer Vermögen befürwortet, um den sozialen Ausgleich zu stärken.

Hinzu kommt, dass nach Schätzungen jährlich erhebliche Steuerausfälle von 100 Milliarden entstehen, unter anderem durch unzureichende Kontrolldichte. Viele Stellen in der Steuerverwaltung sind nicht vollständig besetzt. Hier ließen sich durch konsequentere Steuerprüfung erhebliche zusätzliche Einnahmen generieren. Es ist also nicht allein eine Frage des „Könnens“, sondern auch des politischen Wollens.

Es sei daran erinnert, dass auch unter früheren Bundesregierungen – etwa zu Zeiten von Helmut Kohl – höhere Einkommensteuerspitzensätze galten und eine Vermögensteuer erhoben wurde. Mehr sozialer Ausgleich ist kein radikaler Gedanke, sondern Teil einer langen Tradition unseres Gemeinwesens.

Aus der Rede unseres Landrats möchte ich nochmals zitieren:

„Wir sind eine solidarische Gemeinschaft. Solidarität ist ein Teil unseres Wertesystems. Und finanzielle Solidarität muss bei den Richtigen ankommen.“

Diesen Gedanken teilen wir ausdrücklich. Solidarität bedeutet für uns vor allem Verantwortung gegenüber denjenigen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Die soziale Infrastruktur ist kein Nebenschauplatz, sondern Kernbestand unserer kommunalen Verantwortung.

Ein Beispiel macht die Problematik deutlich: Geflüchtete, die nach einem befristeten Beschäftigungsverhältnis weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben müssen, stehen unter Umständen mit nur rund 200 Euro monatlich für den Lebensunterhalt da. Ein menschenwürdiges Existenzminimum sieht anders aus. Formal kann sich die Kreisverwaltung darauf berufen, rechtlich nicht zuständig zu sein. Politisch und moralisch stellt sich jedoch die Frage, ob wir diesen Zustand akzeptieren wollen.

Wir bezweifeln zudem, dass hier tatsächlich Einsparungen erzielt werden. Wer mit 200 Euro im Monat leben muss, gerät zwangsläufig in Verschuldung, verliert Stabilität und hat deutlich geringere Chancen, wieder in Beschäftigung zu kommen. Am Ende entstehen höhere Folgekosten – sozial wie finanziell.

Es kann nicht sein, dass wir als Kommunen die strukturelle Schieflage ausbaden und gleichzeitig gezwungen sind, Leistungen zu kürzen, die für den gesellschaftlichen Zusammenhalt essenziell sind.

Bereits heute fließt der überwiegende Teil unseres Haushalts in gesetzlich übertragene Pflichtaufgaben – insbesondere in den Sozialbereich, in die Jugendhilfe, in die Eingliederungshilfe, in Gesundheits- und Pflegeaufwendungen. Darüber hinaus finanzieren wir sogenannte freiwillige Leistungen: Kulturangebote, Sportförderung, Präventionsprojekte, Beratungsstellen, Bildungs- und Integrationsangebote. Diese Leistungen sind rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben – gesellschaftlich jedoch unverzichtbar.

Gerade diese freiwilligen Leistungen geraten nun unter Druck. Dabei ist es kurzsichtig, hier zu sparen. Wer an Schuldnerberatung, Suchtberatung oder psychologischer Beratung kürzt, spart nicht – er verschiebt Kosten in die Zukunft. Zerbrechende Biografien, gescheiterte Arbeitsverhältnisse, stationäre Therapien, familiäre Konflikte und soziale Isolation verursachen am Ende deutlich höhere gesellschaftliche Kosten. Ein einziger wiederholter stationärer Therapieaufenthalt kann schnell in den sechsstelligen Bereich gehen. Prävention ist nicht nur human, sondern auch wirtschaftlich vernünftig.

Dieser Entwicklung müssen wir entschieden entgegentreten.

Gleichzeitig ist festzuhalten: Trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen ist es gelungen, einen genehmigungsfähigen Haushalt vorzulegen. Dafür gebührt dem Landrat, der Verwaltung und den Mitgliedern des Kreistags Anerkennung. Besonders begrüßen wir, dass keine weiteren Kürzungen im Sozialbereich vorgenommen wurden.

Die vorgesehene Erhöhung der Vergütungssätze für soziale Träger um zwei Prozent stellt angesichts der allgemeinen Kostensteigerungen bereits eine Herausforderung dar. Auch die Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst ab April 2026 werden zusätzliche Belastungen mit sich bringen. Diese Entwicklungen sind notwendig und gerechtfertigt – sie müssen jedoch finanziell abgesichert sein.

Mit Bedauern haben wir die Erhöhung des Eigenanteils bei den Schülerbeförderungskosten zur Kenntnis genommen. Die Reaktionen vieler Eltern zeigen, wie sensibel dieses Thema ist. Bildungsgerechtigkeit darf nicht vom Geldbeutel abhängen.

Noch in diesem Jahr wird die Kreisverwaltung in ein neues Verwaltungsgebäude umziehen. Es ist richtig und weitsichtig, dass der Landkreis hier als Eigentümer auch mit Unterstützung der Linkren und nicht als Mieter auftritt. Die räumlichen Bedingungen werden sich erheblich verbessern. Doch moderne Gebäude allein lösen keine strukturellen Probleme.

Was uns Sorge bereitet, sind die Hinweise des Personalrats. Viele Beschäftigte arbeiten bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Regelmäßige Mehrarbeit, hoher Anforderungsdruck und fehlende personelle Entlastung dürfen nicht zum Dauerzustand werden. Eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung darf weder auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger gehen, die auf verlässliche Verwaltungsleistungen angewiesen sind, noch auf Kosten der Beschäftigten.

Unsere Verantwortung ist es, beides im Blick zu behalten: solide Finanzen und soziale Gerechtigkeit.

Zusammenfassend stellen wir fest: Die finanzielle Schieflage ist kein Naturgesetz. Sie ist Ergebnis politischer Entscheidungen. Wenn Aufgaben übertragen werden, müssen sie auskömmlich finanziert sein. Wenn Solidarität eingefordert wird, muss sie auch gegenüber den Kommunen gelten. Und wenn wir als solidarische Gemeinschaft bestehen wollen, dürfen wir die Schwächsten nicht im Stich lassen.

Trotz aller Kritik und trotz der bestehenden strukturellen Probleme werden wir dem Haushalt in seiner jetzigen Form zustimmen. Nicht, weil wir ihn für ideal halten, sondern weil er unter den gegebenen Rahmenbedingungen verantwortbar ist und zentrale soziale Bereiche schützt.

Wir verbinden unsere Zustimmung jedoch mit der klaren Erwartung, dass Bund und Land ihrer Verantwortung gegenüber den Kommunen künftig gerechter werden.

Vielen Dank.

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