Im Schnitt alle 40 Jahre eine Kontrolle des Mindestlohns

Die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE zeigt: Im vergangenen Jahr wurden bei weniger als 7.000 Arbeitgeber*innen in Baden-Württemberg Mindestlohnkontrollen durchgeführt. Das entspricht nur rund 2,4 Prozent aller Betriebe. Insgesamt wurden im Jahr 2017 239 Verfahren (nur Ordnungswidrigkeiten) wegen der Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns bzw. des Branchenmindestlohns in Baden-Württemberg  eingeleitet, davon allein 168 im Bauhaupt- und Nebengewerbe. Gefragt wurde in der Kleinen Anfrage nach den Kontrollen in den Bundesländern durch die zuständigen Zollbehörden (http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/19/021/1902101.pdf).

 

Jessica Tatti, Reutlinger Bundestagsabgeordnete der Fraktion DIE LINKE dazu:
„Die Kontrollen des Zolls sind personell nach wie vor völlig unzureichend ausgestattet. Die Mindestlöhne werden quasi nur parallel zur Bekämpfung der Schwarzarbeit beiläufig überprüft. Das funktioniert so nicht: Jeder Betrieb wird statistisch nur alle 40 Jahre kontrolliert. Das gleicht einer freundlichen Einladung an unseriöse Arbeitgeber*innen, den Mindestlohn zu umschiffen, zum Beispiel durch unbezahlte Überstunden. Laut dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung bekommen zwei Millionen Arbeitnehmer*innen trotz der Einführung des Mindestlohns weniger als den ihnen zustehenden gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro pro Stunde. Wir fordern daher bundesweit 5.000 zusätzliche Stellen für die zuständige Kontrollbehörde. Nur so kann der Mindestlohn wirksam kontrolliert werden.“

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