Jessica Tatti: Die Schuldenbremse gehört nicht in die Landesverfassung!

Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse gilt bundesweit. Sie verhindert sinnvolle Investitionen in Bildung, Kindertagesstätten, Bus und Bahn oder Krankenhäuser. Ab 2020 dürfen auch in Baden-Württemberg keine neuen Schulden aufgenommen werden.

Der Landtag von Baden-Württemberg will jetzt mit den Stimmen von Grünen, CDU, FDP und sogar der SPD die Schuldenbremse zusätzlich in die Landesverfassung aufnehmen und sogar noch verschärfen:

Investitionen in außergewöhnlichen Notsituationen, z.B. zur Verhinderung eines Klimanotstandes, sollen in Zukunft nur noch mit einer schwer zu erreichenden Zweidrittel-Mehrheit im Landtag beschlossen werden können. Zudem wird es in Baden-Württemberg unmöglich sein, außerhalb des Haushalts zusätzliche Sozialwohnungen oder neue Schienenwege zu bauen.

Jessica Tatti, Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Reutlingen: „Die Schuldenbremse ist volkswirtschaftlicher Unsinn und verhindert wichtige Investitionen in unsere Zukunft. Es ist absurd, dies sogar noch verschärft in die Landesverfassung aufzunehmen. Die Menschen brauchen bezahlbare Wohnungen, einen attraktiven ÖPNV und gute Schulen für ihre Kinder. Es ist von Grünen und SPD verantwortungslos diesem Irrsinn zur Zweidrittel-Mehrheit zu verhelfen.“

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