Landtagswahl 2021 – Klage gegen Wahlgesetz

Wir sammeln Unterschriften für die Wahlzulassung Landtagswahl 2021
für die Wahlkreise 60 und 61. (Wahlkreiskarte)
Damit wird nicht DIE LINKE gewählt, sondern nur ihr Recht ermöglicht, als Partei antreten zu können. Die Daten werden vertraulich behandelt.
Es kann nur für eine Partei eine Unterstützungsunterschrift abgegeben werden. Voraussetzung: Wer seit mindestens drei Monaten seine Wohnung im Wahlkreis und das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Bitte ausdrucken, unterschreiben und uns zuschicken.

Da wir nicht wissen, ob wir mit unserer Klage Erfolg haben werden, beginnen wir mit der Sammlung der Unterstützungsunterschriften.

Claudia Haydt, Geschäftsführerin der LINKEN. Baden-Württemberg: „Das Innenministerium signalisiert keinerlei Gesprächsbereitschaft, daher wählen wir jetzt gemeinsam mit weiteren demokratischen Parteien, die bisher nicht im Landtag vertreten sind, den Rechtsweg. Das Landtagswahlgesetz in Baden-Württemberg setzt schon in normalen Zeiten unverhältnismäßig hohe Hürden für einen Wahlantritt. In der Corona-Pandemie wird durch die hohe Anzahl von Unterstützungsunterschriften das Recht auf Chancengleichheit politischer Parteien bei der Landtagswahl 2021 auf verfassungswidrige Weise verletzt“.

In Baden-Württemberg müssen 150 Unterstützungsunterschriften pro Wahlkreis gesammelt werden, das macht 10.500 Unterschriften landesweit. In keinem anderen Bundesland sind so viele Unterschriften für einen Wahlantritt erforderlich.

„Ein Ende der Corona-Pandemie ist für die nächsten Monate nicht abzusehen. Unter diesen Umständen ist es von der Landesregierung unverantwortlich an der Sammlung der Unterstützungsunterschriften festzuhalten“, erklärt Claudia Haydt.

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