Rassistische Hetze gefährdet Migranten – was bekommen Zuwanderer wirklich?

Immer wieder und besonders vor anstehenden Wahlen bedienen die Unionsparteien mit ausländerfeindlichen Vorurteilen rechte Stammtische. Diese Feindseligkeit gegenüber EU-Bürgern, die von ihren Rechten Gebrauch machen, erscheint vor dem Hintergrund, dass die EU mit ihrer Freizügigkeit und den sogenannten ‚europäischen Werten‘ immer und ständig von Regierungsseite rauf und runter gepriesen werden, geradezu grotesk. Ein Europa des Rassismus, der Feindseligkeiten und des Rechtspopulismus à la Bundesregierung lehnt DIE LINKE ab.

Im Schnitt bringen arbeitende Einwanderer dem Staat Geld ein, denn sie zahlen Abgaben. Für die Kommunen problematisch ist die Konzentration vieler Empfänger staatlicher Leistungen in einzelnen Orten. Probleme gibt es etwa in Duisburg, Dortmund und Berlin, wo der Anteil der Arbeitslosen und Hartz-IV-Bezieher unter den Rumänen und Bulgaren besonders hoch ist.

Nach Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung waren zur Jahresmitte 2013 nur 0,6 Prozent der Hartz-IV-Bezieher Bulgaren und Rumänen.

Der Migrationsforscher Zimmermann kam zu dem Ergebnis: „Entgegen manchen Stammtischparolen zählen Rumänen und Bulgaren schon jetzt zu den besonders gut integrierten Ausländergruppen bei uns. Ein Viertel von ihnen ist sogar hoch qualifiziert.“ Die Arbeitslosigkeit bei ihnen liege unter dem Schnitt der in Deutschland lebenden Ausländer.
Insgesamt seien derzeit knapp 170.000 Menschen aus Rumänien und Bulgarien in Deutschland beschäftigt. Mehr als 70 Prozent von ihnen zahlten regelmäßig in die Sozialversicherungen ein.

Welche Leistungen bekommen Migranten tatsächlich?

HARTZ IV

Für zuziehende EU-Ausländer gilt generell eine dreimonatige Sperre. Auch danach gibt es nach Angaben des Arbeitsministeriums keine Zahlungen, solange ein Ausländer aus einem anderen EU-Staat in Deutschland Arbeit sucht. Erst wenn er eine Arbeit gefunden hat, erhält er Anspruch auf Hilfe – etwa auf die Aufstockung eines niedrigen Lohnes, der nicht zum Leben reicht.

In Deutschland lebende Rumänen und Bulgaren sind dem Ministerium zufolge seltener arbeitslos und erhalten seltener Hartz IV als der Durchschnitt der Ausländer: Unter den rund sechs Millionen Beziehern von Hartz IV sind danach 18.000 Rumänen und knapp 20.000 Bulgaren. Damit bekommen zehn Prozent der Rumänen und Bulgaren diese Sozialleistung, während es im Durchschnitt der Ausländer 16,2 Prozent sind. Insgesamt erhalten 7,5 Prozent der Menschen in Deutschland Hartz IV.

KINDERGELD

Auf Kindergeld haben EU-Ausländer auch dann Anspruch, wenn sie in Deutschland nur wohnen, aber keine Arbeit haben. Kritisiert wurde zuletzt, dass auch Kindergeld für Kinder ausgezahlt wird, die weiter im Ausland leben. Eltern erhalten die Leistung für Kinder bis zum 18. Lebensjahr, im Falle einer Berufsausbildung bis zum 25. Lebensjahr. Für die ersten beiden Kinder werden pro Monat 184 Euro gezahlt, für das dritte Kind 190 Euro und für jedes weitere Kind 215 Euro. Eltern mit vier Kindern kommen damit auf 773 Euro.

GESUNDHEITSLEISTUNGEN

Hier verhält es sich wie bei Hartz IV: Arbeitsuchende Zuwanderer haben nach Aussage des Gesundheitsministeriums keinen Anspruch auf Leistungen. Wer die Arztrechnung nicht bezahlen kann oder nicht versichert ist, ist auf kostenlose Angebote von Ärzten, Kirchen oder Kommunen angewiesen.

EUROPÄISCHES RECHT

Nach europäischem Recht haben nur arbeitende EU-Ausländer ein Recht auf Sozialleistungen. Ein Aufnahmeland muss nicht erwerbstätigen Bürgern aus anderen EU-Staaten in den ersten drei Monaten keine Sozialhilfe zahlen. Auch danach entsteht nach Angaben der EU-Kommission bei EU-Bürgern ohne Arbeit kaum ein Anspruch auf Sozialleistungen, da sie – um überhaupt ein längeres Aufenthaltsrecht zu bekommen – genügend Geld haben müssen. Erst nach fünf Jahren können EU-Ausländer ebenso wie Einheimische Sozialhilfe beantragen. Im Falle eines Missbrauchs können EU-Ausländer ausgewiesen werden.

„Deutsche Urteile, die EU-Ausländern ohne Aufenthaltsrecht Ansprüche auf Hartz IV geben, basieren allein auf deutschem Recht“, erklärt die EU-Kommission. Solche Fälle könnten die Behörden durch die Anwendung der Freizügigkeitsrichtlinie sowie Ausweisungen beziehungsweise Wiedereinreisesperren im Falle eines Missbrauchs verhindern. Die Konsequenzen der Zuwanderung aus EU-Staaten für die nationalen Sozialhaushalte sind nach EU-Angaben gering. In Deutschland seien 2012 nur 4,2 Prozent der Arbeitssuchenden, die Sozialleistungen erhielten, zugewanderte EU-Bürger gewesen.

Quelle: Berliner Zeitung

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