Stadtrat Ernst-Ullrich Schmidt (CDU) verirrt sich in die große Politik…

…mit seinem Leserbrief im GEA vom 5. Juli 2014.
Zunächst schwärmt er von Gaucks „mutigen Einsatz als Pfarrer für die Freiheit und die Menschenrechte“ in der DDR.
Die DDR-Pfarrer, die tatsächlich im Widerstand gegen das erstarrte SED-Regime standen, sagen immer wieder öffentlich:
Gauck war ein „Last-Minute-DDR-Bürgerrechtler“, zu einem Zeitpunkt, als dies keinen Mut mehr erforderte. Die Ökumenischen Versammlung am Ende der DDR sprach sich unter Teilnahme von Gauck für Gewaltlosigkeit aus.
Im viel beachteten „Brief an die Kinder“ stand: „Wir alle müssen uns dafür einsetzen, dass niemand mehr einen anderen Menschen in einem Krieg erschießt.“
Im weiteren Text meint Schmidt, dass der Bundespräsident im Zusammenhang mit Bundeswehr-Auslandseinssätzen keine Belehrung über das Grundgesetz brauche.
Schmidts Parteifreund Jürgen Todenhöfer sieht das anders: „Krieg ist nach unserem Grundgesetz grundsätzlich nur zur VERTEIDIGUNG zulässig. Sogar die bloße ‚Vorbereitung‘ eines ANGRIFFSKRIEGS ist verfassungswidrig und strafbar. Mindeststrafe 10 Jahre. Einige Politiker scheinen unsere Verfassung und das Strafgesetzbuch nicht zu kennen.“
„Denn auch ‚humanitäre‘ Angriffskriege töten Zivilisten, Frauen und Kinder. Wie der Krieg gegen Saddam Hussein mit hunderttausenden toten Zivilisten erschreckend gezeigt hat. Die Waffe, die nur Despoten und Menschenschinder tötet, ist leider noch nicht erfunden.

Es ist eine Vergewaltigung der Sprache, im Namen der Menschlichkeit unschuldigen Menschen ‚den Schädel einzuschlagen‘. Nichts anderes ist Krieg. Es gibt keine humanitären Bomben und keine humanitären Kriege.

Haben Sie schon einmal ein durch Kriegshandlungen sterbendes Kind gesehen, Herr Gauck? Waren Sie überhaupt schon einmal in einem modernen Krieg? Begleiten Sie mich einmal auf einer meiner Reisen nach Afghanistan, Irak oder Syrien, bevor Sie Ihre nächste Rede zum Krieg halten! Ich lade Sie herzlich ein.

‚Humanitäre Gründe‘ sind zur Zeit der beliebteste Trick, um das Verbot von Angriffskriegen und das Verbot der Einmischung in die inneren Angelegenheiten fremder Staaten zu umgehen. Dieser immer häufiger angewandte Trick wird vom geltenden Völkerecht nicht gedeckt. Obwohl vor allem westliche Staaten sich große Mühe geben, das rechtliche Nichteinmischungs-VERBOT in ein Einmischungs-GEBOT umzuwandeln. Mit dem Schlagwort ‚responsibility to protect‘- aus humanitären Gründen natürlich.“

Schließlich feiert Schmidt die demokratische Majdan-Bewegung und den neuen Präsidenten Poroschenko. Ebenso wie der gestürzte Janukowitsch ist er ein superreicher Oligarch.
Poroschenko hat immer noch Swoboda-Faschisten in seiner Regierung, obwohl diese bei den Wahlen verschwindend wenig Stimmen erhielten.
Faschistisches Denken ist dem neuen Präsidenten nicht fremd. Die dpa zitierte seine Aussage: „Die Säuberung Slawjansks von den Unmenschen hat überragende symbolische Bedeutung.“
Die pro-russischen Aufständischen sind für ihn allesamt „Terroristen“.

 

PS: Ernst-Ullrich Schmidt war auch mal Pfarrer. Es gibt halt solche und solche.

Schmidts Leserbrief >>>

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