06 Aug. Stimmen aus dem Gemeinderat: Für Arme in Reutlingen – Knast und Lärm
Vor genau 90 Jahren – am 1. September 1935 – wurde das Gesetz eingeführt, das Menschen wegen fehlender Tickets in Bus und Bahn ins Gefängnis bringen kann. Am 10.07. berichtet der GEA über unseren Vorstoß, Schwarzfahren zu entkriminalisieren. Die Abschaffung des erhöhten Beförderungsentgelts (60 Euro) haben wir nicht beantragt. Statt einer Ersatzfreiheitsstrafe für die Menschen, die nicht in der Lage sind zu zahlen, möchten wir, dass zivilrechtliche Möglichkeiten genutzt werden, die Schulden einzutreiben.
Meist sind das arme Menschen, in psychischen Lebenskrisen und Suchtkranke, die bei passender Hilfe nach Überwindung ihrer Krise ihre Schulden durchaus zurückzahlen können. Die Betroffenen sind überwiegend arbeitslos (87%), ohne festen Wohnsitz (15%) und suizidgefährdet (15%). Die RSV (Reutlinger Stadtverkehrsgesellschaft) hat die Fahrscheinkontrollen deutlich erhöht. Die Zahl der Fälle hat sich von 130 auf 670 erhöht. Nur sehr Arme können nicht zahlen und wandern in den Knast. Eine Haft belastet Justiz,Strafvollzug und kann zu Wohnungs-, Arbeitsplatzverlust oder zu Nachteilen bei der Arbeits- und Wohnungssuche führen. Mehr als 100 Kriminologen und andere Wissenschaftler haben sich dafür ausgesprochen, Schwarzfahren weder als Straftat noch als Ordnungswidrigkeit zu behandeln. Von solchen Bagatelldelikten befreit, könnte sich die Justiz auf die Verfolgung schwerer Kriminalität konzentrieren. Die Mehrheit der Deutschen, auch in einer GEA-Umfrage, unterstützt unser Anliegen. Ebenfalls ist belegt, dass Menschen mit geringerem Einkommen mehr Luftverschmutzung und Verkehrslärm ausgesetzt sind. Aufgrund der günstigeren Mieten leben sie sehr viel häufiger an viel befahrenen Straßen als Reichere.
Bei einem unserer Haustürgespräche trafen wir auf einen Mann, der 2 Jobs braucht um Miete und Unterhalt zu bezahlen. Ein Gespräch mit ihm in seiner Wohnung in der Karlstr. war wegen des Lärms nur bei geschlossenem Fenster möglich. Leider wurde unser Antrag auf Temporeduktion in der Karl- und Lederstr. abgelehnt. Anderen geht es diesbezüglich noch schlechter.
Sie sind im „Sicheren Hafen Reutlingen angekommen“ und leiden unter der hohen Lärmbelastung in der Notunterkunft an der B28. Aus formalen Gründen lehnt die Verwaltung eine Tempo- und damit Lärmreduktion an dieser Stelle ab. Gleichzeitig tragen die am stärksten von Lärm Betroffenen tendenziell am wenigsten zur Belastung bei, weil sie seltener PKWs besitzen. Sie müssen entweder ihre Mobilität einschränken oder fahren mitunter schwarz.
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