Wer eine Maskenpflicht vorschreibt, muss auch für Masken zahlen

In Baden-Württemberg werden ab dem 27. April Mund-Nasen-Masken beim Einkaufen oder im Öffentlichen Nahverkehr Pflicht. Da die Umsetzung der bundesweiten Corona-Verordnung Ländersache ist, haben einige Bundesländer schon früher eine solche Maskenpflicht angeordnet, ebenso wie einzelne Städte in Baden-Württemberg. Wie die Versorgung der Bevölkerung mit den nun angeordneten Atemschutzmasken im einzelnen geregelt wird, ist unklar.

Bernd Riexinger, Parteivorsitzender DIE LINKE und MdB aus Stuttgart erklärt dazu:
„Die Eindämmung des Virus müssen wir weiter vorantreiben. Die verordnete Maskenpflicht ist durchaus sinnvoll, da eine „dringende Empfehlung“ von der Bundesregierung alleine nicht ausreicht. Aufgabe der Bundes- und Landesregierung ist es jetzt auch dafür zu sorgen, dass Beschäftigte in Krankenhäusern, Arztpraxen sowie bei den stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen mit ausreichend medizinischer Schutzausrüstung ausgestattet werden. Der Gesundheitsschutz der Beschäftigten muss höchste Priorität haben.

Sahra Mirow, Landessprecherin DIE LINKE. Baden-Württemberg ergänzt:

„Wir unterstützen die von der Landesregierung verordnete Maskenpflicht, aber es muss sichergestellt werden, dass alle Menschen ausreichend Zugang zu Atemmasken haben. Das kann nur gewährleistet werden, wenn diese vom Land zur Verfügung gestellt werden. Im Hartz-IV Regelsatz ist kein Geld für diese aktuell teuren Masken vorgesehen. Sanktionen bei einem Verstoß gegen diese Verordnung darf es nicht geben, wenn nicht gleichzeitg sichergestellt wird, dass Menschen die Verordnung auch einhalten können. Als LINKE fordern wir deswegen die kostenfreie Ausgabe von Atemschutzmasken und zwar dort, wo sie aktuell benötigt werden: im Einzelhandel und im ÖPNV!“

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